Patienten & Service - Wichtiges von A - Z
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Vielleicht hilft Ihnen aber auch schon unser kleiner alphabetischer Überblick:
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Wichtiges von A - Z:
- Verlassen der StationDetails
Das Krankenhausgelände sollten Sie aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht verlassen.
Wenn Sie aber nicht der ständigen Bettruhe bedürfen, können Sie sich im Krankenhaus bewegen. Denken Sie an witterungsgerechte Kleidung (keine Nachthemden oder Pyjamas) und daran, dass Sie zur Visite und zu den Essenszeiten in Ihrem Zimmer sind.- VerpflegungDetails
Gesundes Essen ist uns sehr wichtig. Daher kochen wir in unserer eigenen Küche. Bei der Speisenzubereitung verwendet die Küchenleitung des Krankenhauses Hardheim möglichst viele Lebensmittel ohne deklarationspflichtige Zusatzstoffe.
Service für unsere Patienten:
Neben gesunder Ernährung ist uns der Service für unsere Patienten sehr wichtig. Unsere abwechslungsreichen Speisepläne stellen wir den Patienten auf Ihrem Zimmer zur Verfügung. Aus diesem Angebot kann frei gewählt werden. Die vom Arzt verordnete Kostform (z.B. Diäten) wird dabei beachtet.
Getränke:
Getränke wie Tee, Kaffee und Mineralwasser stehen den Patienten auf allen Stationen kostenlos zur Verfügung. Der Genuss alkoholischer Getränke kann nur mit dem Einverständnis Ihres Arztes und in der von ihm erlaubten Menge geduldet werden. Wir setzen als bekannt voraus, dass sich Alkohol und Medikamente nur in den seltensten Fällen vertragen und dass bereits relativ geringer Alkoholkonsum in Verbindung mit der Einnahme von Medikamenten oder der Verabreichung von "Spritzen" ein hohes gesundheitliches Risiko bergen kann.
Essenszeiten:
Frühstück ca. 07.45 Uhr
Mittagessen ca. 11.45 Uhr
Abendessen ca. 17.00 Uhr- Vorbereitung KrankenhausaufenthaltDetails
- Haben Sie die Anschrift des Krankenhauses und den Namen der zuständigen Abteilung, die Besuchszeiten und die Telefonnummer Ihren Angehörigen mitgeteilt?
- Sind alle laufenden Zahlungen geregelt (Miete, Strom, Wasser, Gas, Telefon, Versicherungen etc.)? Haben Sie innerhalb ihrer Wohnung/Haus alles geregelt?
- (Sind Haustiere und Blumen versorgt / Fenster und Türen verschlossen / Gas, Wasser, Strom und Kühlschrank abgestellt / Reserveschlüssel bei Verwandten oder Nachbarn hinterlegt?)
- Wer leert den Briefkasten?
- Ihre Zuzahlungen zu den Krankenhauskosten und Fahrkosten können Sie übrigens als außergewöhnliche Belastung im Lohnsteuerjahresausgleich oder in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Wird eine zumutbare Eigenbelastung überschritten, führt dies zu einer Steuererstattung. Sammeln Sie also Belege über alle von Ihnen gezahlten Krankheitskosten.
- Denken Sie daran, dass Sie hier sind, um gesund zu werden. Machen Sie deshalb keinen Arbeitsplatz aus Ihrem Krankenzimmer. Versuchen Sie - auch wenn das mitunter leichter gesagt als getan ist - berufliche und private Probleme zu Hause zu lassen.