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Kurzzeitpflegeam
Geriatriezentrum "St. Josef" Walldürn


Wie in der stationären Altenpflege möchten wir dass sich unsere Kurzzeitpflegegäste in unserer Einrichtung wohl fühlen.

Das Pflegeversicherungsgesetz sieht für die stationäre Kurzzeitpflege folgende Indikationen vor:

§ 42 SGB XI


(1)


Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Dies gilt:

  • für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder
  • in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.


(2)


Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie in der Zeit vom 01. Juli 1996 bis zum 31. Dezember 2004 die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu dem Gesamtbetrag von 1.432,00 €uro im Kalenderjahr.

Da die Einrichtung nur über ein bestimmtes Kontingent an Kurzzeitpflegeplätzen verfügt, ist es wichtig, besonders für Ferienzeiten den Aufenthalt rechtzeitig zu buchen.

Jeder Gast wird individuell betreut. Für die Pflege zeichnet sich namentlich eine Pflegefachkraft verantwortlich. Deren Aufgabe ist es, gemeinsam mit dem Kurzzeitpflegegast, seinen Angehörigen und eventuell dem ambulanten Pflegedienst den Pflegebedarf zu ermitteln, die Pflegemaßnahmen entsprechend den Bedürfnissen und den zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten zu planen.

Gegenseitige Achtung, Offenheit, Fairness und Toleranz ist für unser Personal selbstverständlich.

Neben dem individuellen Wohnraum stehen Ihnen verschiedene Gemeinschafts- und Therapieräume zur Verfügung. Um den Alltag zu bereichern, werden regelmäßig vom Personal und von vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern vielfältige Aktivitäten und Veranstaltungen angeboten.

Individuelle Hilfsmittel, die Ihnen für die häusliche Pflege seitens der Krankenkassen zur Verfügung gestellt wurden, bitten wir für den Aufenthalt in unserer Einrichtung mitzubringen. Dies gilt auch für Inkontinenzartikel und Medikamente, die Ihnen Ihr Hausarzt nach Möglichkeit vor dem Aufenthalt rechtzeitig in ausreichender Zahl verordnet.

Sollte die Betreuung in unserer Einrichtung durch Ihren Hausarzt nicht möglich sein, sind wir Ihnen gerne behilflich die hausärztliche Betreuung während des Aufenthalts in unserer Einrichtung zu organisieren. Auskünfte, Beratung und Buchungen für Ihre individuelle Kurzzeitpflege erhalten Sie direkt von unserer Mitarbeiterin Frau Schäfer Tel.: 06282/930-0 zu den üblichen Bürozeiten.

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