| GRÜNDE FÜR EINE GERIATRISCHE REHABILITATION SIND UNTER ANDEREM FOLGENDE KRANKHEITSBILDER: -
Gefäßbedingte
Hirnfunktionsstörungen (z. B. Zustand nach Schlaganfall),
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operativ versorgte Frakturen
sowie Endoprothesen, -
altersbedingte Knorpel- und
Gelenkveränderungen, -
Krankheiten aus dem
rheumatischen Formenkreis, -
diabetische Spätschäden,
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altersbedingte, spezifische
neurologische Erkrankungen (z. B. Morbus Parkinson),
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Amputationen,
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verzögerte Rekonvaleszenz (nach
großen operativen Eingriffen) Die umfassende Abklärung der
Rehabilitationsfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für die
ganzheitliche Behandlung. Sie erfolgt durch den Haus-/Facharzt oder das
einweisende Krankenhaus und den Geriatrischen Schwerpunkt ihres
Landkreises. Bei der zuständigen Krankenkasse muss ein Antrag auf
Kostenübernahme gestellt sein. Die Kostenzusage sollte bei der Aufnahme
vorliegen. Voraussetzung für die Aufnahme
eines Patienten ist seine Rehabilitationsfähigkeit sowie seine
Bereitschaft und die seiner Angehörigen zur aktiven Mitarbeit.
Die ärztliche Versorgung sichert
neben der medizinischen Diagnostik und Therapie die somatische, psychische
und soziale Beurteilung, steuert den Behandlungsverlauf und übernimmt die
Beratung von Angehörigen. Der Pflegedienst orientiert sich
an den Bedürfnissen des Patienten und ermöglicht eine therapeutisch
aktivierende Pflege rund um die Uhr. Die Krankengymnastik unterstützt
ein funktionelles Training, Schwerpunkte sind Motorik und
Gleichgewichtsschulung. Die Ergotherapie trägt zur funktionellen Verbesserung der Aktivitäten des täglichen Lebens bei. In der nach modernsten Gesichtspunkten ausgestatteten Abteilung für Physikalische Therapie werden zur unterstützenden Behandlung verschiedene Massagearten sowie Thermo-, Hydro-, Elektro-, Kryotherapie und Lymphdrainage angeboten. |